Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen und Vermietungen im WaldResort - Am Nationalpark Hainich GmbH
(Version 07/2021)
§ 1 Geltungsbereich, Vorrang der Individualabrede
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie Ferienhäusern des WaldResort zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren. Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen sowie Erholungszwecken (Ferienhäuser) sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des WaldResort.
- Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen, die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen, sowie öffentliche Anzeigen, die Hinweise zu den Veranstaltungen enthalten, bedürfen der vorherigen Zustimmung des WaldResort in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB (Sonderkündigungsrecht des Kunden im Falle der verweigerten Zustimmung) abbedungen wird, soweit der Kunde kein Verbraucher ist.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden* werden durch das WaldResort nicht anerkannt, es sei denn Ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn das WaldResort in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
- Darüber hinaus gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten individuellen Bedingungen des jeweiligen Vertrages, die den eventuell entgegenstehenden hier niedergelegten AGBs gegenüber vorrangig gelten, § 305 b BGB.
- Ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen gilt die „WaldResort Ordnung“, die an der Rezeption des WaldResort ebenso eingesehen werden kann wie auf der Homepage des WaldResort: https://www.waldresort-hainich.de/waldresort/ordnung.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner
- Der Vertrag kommt durch Annahme des Buchungsantrags des Kunden bzw. Veranstalters durch das WaldResort zustande. Antrag und Annahme der Buchung kann in Textform erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch das WaldResort zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die die Erklärung bestimmt ist, diese unter üblichen Umständen abrufen kann und der Zugang zu den üblichen Geschäftszeiten des WaldResort erfolgt.
- Ist der Kunde / Besteller nicht selbst der Veranstalter, bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag, sofern dem WaldResort eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. Der Besteller verpflichtet sich, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB und auch die WaldResort Ordnung, dem Dritten zuzuleiten.
§ 3 Leistungserbringung und -änderung, Preise, Zahlung und Aufrechnung, Rücktritt und Stornierung, Ferienhäuser
- Das WaldResort haftet dem Kunden für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten. Sofern bestimmte Räumlichkeiten dem Kunden im Vertrag zugesagt wurden, diese jedoch nicht verfügbar sein sollten, ist das WaldResort verpflichtet, dem Kunden gleichwertigen Ersatz anzubieten.
- Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu bezahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des WaldResort an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
- Der Kunde haftet dem WaldResort gegenüber für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellten Speisen und Getränke sowie sämtlicher sonstiger in Anspruch genommener kostenpflichtiger Dienstleistungen und Waren.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Sofern sich die gesetzliche Umsatzsteuer ändern sollte, neue Steuern eingeführt, oder vorhandene geändert oder abgeschafft werden sollten, werden die Preise entsprechend angepasst.
- Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Verringerung der gebuchten Räumlichkeiten und/oder Dienstleistungen, so kann das WaldResort seine Zustimmung zu dieser Vertragsänderung davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Räume und / oder sonstigen Leistungen erhöht.
- Rechnungen des WaldResort sind binnen 8 Werktagen ab Zugang beim Kunden ohne Abzug fällig, wenn sich nicht aus der Rechnung ein abweichendes Fälligkeitsdatum ergibt.
- Das WaldResort ist berechtigt, bei Vertragsschluss von dem Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt 30 % des Veranstaltungs-, Miet- und/oder Reisepreises, wenn die Parteien keine abweichende Individualvereinbarung getroffen haben. Vereinbarte Vorauszahlungen werden dem Kunden im Falle der Stornierung des Vertrags durch den Kunden nur dann erstattet, wenn ein Fall des § 4 Ziffer 4 dieser AGBs vorliegt.
- Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber den Forderungen des WaldResort aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 4 Rücktritt (Abbestellung, Stornierung) seitens des Kunden
- Ein Rücktritt des Kunden, von dem mit dem WaldResort geschlossenen Vertrag, ist nur dann möglich, wenn im geschlossenen Vertrag ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart ist, oder der Kunde sich auf ein gesetzlich normiertes Rücktrittsrecht berufen kann. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts bedarf der Textform. Ggf. können die Parteien eine schriftliche Aufhebungsvereinbarung individuell vereinbaren. Ein Anspruch des Kunden auf Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung besteht nicht.
- Sofern zwischen dem WaldResort und dem Kunden ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, kann der Kunde entsprechend, der vereinbarten, individuellen Rücktrittsregelung vom Vertrag zurücktreten.
- Ist ein Rücktrittsrecht abweichend zu unten § 4 Ziffer 4. nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das WaldResort einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das WaldResort den Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme durch den Kunden. Das WaldResort hat sich jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und/oder Leistungserbringung sowie ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist, dem WaldResort steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
- Tritt der Kunde nach Vertragsunterzeichnung bzw. ggf. nach Ablauf des vertraglich vereinbarten kostenfreien Rücktrittstermins zurück, ist das WaldResort berechtigt, Ersatz der infolge der Buchung entstandenen Aufwendungen zu verlangen. Es gilt folgende Regelung, sofern nicht zwischen Kunde und WaldResort eine Individualvereinbarung getroffen wurde:
- Storniert der Kunde seine Reservierung und/oder Bestellung bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungs- und/oder Reisetermin, so greifen die jeweiligen Bedingungen aus der, per E-Mail zugesandten, Reservierungsbestätigung.
- Storniert der Kunde seine Reservierung und/oder Bestellung zwischen 6 Wochen und 10 Tagen vor Veranstaltungs- und/oder Reisetermin, so greifen die jeweiligen Bedingungen aus der, per E-Mail zugesandten, Reservierungsbestätigung.
- Bei einer Stornierung weniger als 10 Tage vor Veranstaltungs- und/oder Reisebeginn greifen die jeweiligen Bedingungen aus der, per E-Mail zugesandten, Reservierungsbestätigung. Gleiches gilt für verspäteten Veranstaltungs- /Reisebeginn und/oder vorzeitigen Veranstaltungs- und/oder Reiseabbruch.
- Kulanzregelung siehe WaldResort-Ordnung
5. Sonderregelung für die Anmietung von Ferienhäusern:
- Dem Mietpreis und den evtl. Nebenkosten liegt das Reservierungsangebot auf Basis der aktuellen Preisliste zugrunde. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist darin enthalten.
- Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung.
- Der Mietpreis ist gestaffelt oder komplett entsprechend, der Ihnen per E-Mail zugesandten Reservierungsbestätigung zu entrichten.
- Das Ferienhaus wird mit vollständiger Einrichtung und einmaliger Bettwäsche- und Handtuchausstattung vermietet.
- Für die Dauer der Anmietung steht dem Kunden das Ferienhaus für die in der Buchungsbestätigung genannte Personenzahl zur Verfügung. Eine nachträgliche Aufnahme weiterer Personen ist dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, das WaldResort hat vorher seine Einwilligung in Textform dazu erteilt.
- Vom Kunden und seinen Mitbewohnern verursachte Schäden am Mietobjekt hat dieser verschuldensunabhängig zum Selbstkostenpreis zu ersetzen.
- Am Anreisetag kann das Ferienhaus ab 15.00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen und der Schlüssel an der Rezeption des WaldResort abzugeben.
- Storniert der Kunde den Vertrag über die Anmietung des/der Ferienhauses/Ferienhäuser oder tritt er zurück, so finden die Regelungen des § 4 Ziffer 4. Analoge Anwendung.
§ 5 Rücktritt des WaldResort, höhere Gewalt
- Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb bestimmter Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Waldresort berechtigt, innerhalb gleicher Frist ebenfalls vom Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen / Ferienhäusern / Leistungen vorliegen und der Kunde auf Nachfrage des WaldResort auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (siehe oben § 3 Ziffer 8.) auch nach Verstreichen einer vom WaldResort dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das WaldResort zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das WaldResort zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, insbesondere wenn
- höhere Gewalt oder andere vom WaldResort nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- Veranstaltungen oder Räume / Ferienhäuser unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (Zahlungsfähigkeit Zweck der Anmietung, Identität des Kunden usw.) gebucht werden,
- das WaldResort begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass eine Veranstaltung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, Image und Ansehen des WaldResort in der Öffentlichkeit gefährden kann,
- Zweck und / oder Anlass der Veranstaltung rechtswidrig sind,
- eine unbefugte Untervermietung (s.o. § 1 Ziffer 2.) vorliegt,
- dem WaldResort bekannt wird, dass die Vermögensverhältnisse des Kunden sich derart verschlechtert haben, dass zu befürchten ist, dass der Kunde seiner vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtung nicht wird nachkommen können,
- der Kunde Antrag auf Eröffnung des vorläufigen /Insolvenzverfahrens gestellt, die eidesstattliche Versicherung abgegeben oder ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren beantragt hat und
- der Antrag des Kunden auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
- Veranstaltungen mit nicht genehmigten/rechtswidrigen /verfassungsfeindlichen Zwecken, wie Vorstellungsgespräche, Verkaufs-, Werbe- und ähnliche Veranstaltungen sowie politische Veranstaltungen kann das WaldResort unterbinden bzw. den Abbruch der Veranstaltung verlangen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des WaldResort besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Das WaldResort kann seinen Schadensersatzanspruch pauschal geltend machen, § 4 Ziffer 3 gilt analog.
§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkungen des WaldResort
Die Haftung des WaldResort für sämtliche Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Garderobe, (Wert-)Gegenstände und Fahrzeugen gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen; es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des WaldResort bzw. eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie bei der Verletzung von sog. Kardinalspflichten, haftet das WaldResort uneingeschränkt.
§ 7 Haftung des Kunden für Schäden
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäuden und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht wurden.
- Das WaldResort kann vom Kunden zur Absicherung eventueller Schäden die Stellung einer angemessenen Sicherheit (Versicherung, Kaution, Bürgschaft) verlangen.
§ 8 Reklamationen des Kunden zum Veranstaltungsort betreffend Unterbringung und Verpflegung
Beanstandungen des Kunden hinsichtlich des Veranstaltungs- bzw. Unterbringungsorts und ggf. der Verpflegung sind ausschließlich und unverzüglich vor Ort an die Geschäftsleitung des WaldResort – Am Nationalpark Hainich, Am Hainich 11, 99991 Unstrut-Hainich OT Weberstedt, zu richten.
§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz
- Das WaldResort verpflichtet sich, die ihm während der Durchführung des jeweiligen Vertrags zur Kenntnis gelangten Informationen und Unterlagen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Kunden, streng vertraulich zu behandeln und seine Mitarbeiter/-innen entsprechend zu verpflichten bzw. zu schulen. Ebenso vertraulich zu behandeln sind der Gegenstand und Inhalt des mit dem jeweiligen Kunden geschlossenen Vertrages. Vertrauliche Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben und nur für die dafür bestimmten Zwecke verwendet. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des mit dem jeweiligen Kunden geschlossenen Vertrages weiter.
- Dem WaldResort zur Kenntnis gelangte Daten werden nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt und verarbeitet. Das WaldResort beachtet dabei die gesetzlichen Bestimmungen des BDSG neu und der DS-GVO und hält diese ein.
- Das WaldResort sichert zu, überlassene bzw. zur Kenntnis erhaltene Daten weder für eigene Zwecke zu verarbeiten, oder zu nutzen, noch an Dritte weiterzugeben, es sei denn der Kunde hat hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt, oder aber Verarbeitung und Nutzung sind nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt.
§ 10 Schlussregelungen
- Es ist dem WaldResort gestattet, während laufender Veranstaltungen, Tagungen, Schulungen o.ä. oder im Beherbergungsbetrieb Film-, Foto und Videoaufnahmen zu machen. Der Kunde/Veranstalter erklärt sich mit der Buchung bzw. Reservierung damit einverstanden, dass er bei Film- Foto- und /oder Videointerviews gefilmt und/oder fotografiert wird und das WaldResort die Rechte an den Bildern kostenlos erwirbt. Die Foto- bzw. Filmaufnahmen dürfen vom WaldResort ohne weitere Ansprüche des Veranstalters / Kunden – insbesondere zu Werbezwecken des WaldResort -verwendet werden. Der Veranstalter/Kunde wird die weiteren Teilnehmer/Gäste darauf aufmerksam machen. Ist der Veranstalter/Kunde nicht damit einverstanden, während einer Veranstaltung gefilmt / fotografiert zu werden, so hat er dies dem WaldResort vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
- Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf den Vertrag oder die Geschäftsbedingungen, dies gilt auch für diese Formklausel. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Weberstedt.
- Soweit zulässig wird als Gerichtsstand das für Weberstedt zuständige Gericht vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien die unwirksame Klausel durch eine solche wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt. Das gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sowie die WaldResort Ordnung, siehe oben § 1 Ziffer 5.
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*aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider / aller Geschlechter.